BESONDERE HINWEISE ZUM HWG
Besondere Hinweise zum HWG: (Heilmittelwerbegesetz)
Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass bei keiner der angeführten Therapien und Anwendungen der Eindruck erweckt wird, dass hier ein Heilungsversprechen unsererseits zugrunde liegt bzw. Linderung oder Verbesserung einer Erkrankung garantiert oder versprochen wird.