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BESONDERE HINWEISE ZUM HWG

Besondere Hinweise zum HWG:
(Heilmittelwerbegesetz)



Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin,
 dass bei keiner der angeführten Therapien und 
Anwendungen der Eindruck erweckt wird, dass
 hier ein Heilungsversprechen unsererseits 
zugrunde liegt bzw. Linderung oder 
Verbesserung einer Erkrankung garantiert oder 
versprochen wird.